Der Leistungskatalog für Projekte im Garten- und Landschaftsbau

Der Leistungskatalog für Projekte im Garten- und Landschaftsbau besteht neben konkreten Leistungsangeboten (und Leistungsbeschreibungen) in der übergeordneten Unterteilung von einzelnen Schritten, die gegangen werden müssen, um ein gewünschtes Endergebnis zu erreichen.

Dieses Ziel ist als Auftragsklärung zu definieren. Hierfür bedarf es einer umfassenden und eingehenden Beratung mit einem intensiven Austausch über vorhandene Bedarfe, Vorstellungen, Wünsche, Ideen und Möglichkeiten. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann eine Kostenschätzung hilfreich sein, um den finanziellen Rahmen des Projekts abzubilden und um ändernde Anpassungen vorzunehmen.

Für die Ausarbeitung einer Konzeptionierung mit detailliertem Angebot erfolgt die Planung der Gartengestaltung anhand von Skizzen, Zeichnungen und Pflanzenlisten.

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Mit in das Angebot werden je nach Bedarf die Recherche, Vermittlung und Koordination von weiteren, für das Projekt notwendige Fachfirmen, Gewerke so wie auch Behörden mit aufgenommen, die für eine kooperative Umsetzung relevant sind.

Die Realisierung wird ebenso schrittweise dokumentiert (in Text und Bild) damit u.a. alle am Projekt Beteiligten auf dem gleichen Wissensstand sind und bleiben.

Ein Garten- und Landschaftsbauwerk ist erst dann abgeschlossen, wenn eine Abnahme erfolgt ist. Für diese müssen die Auftraggeber anwesend sein. Sollte eine förmliche Abnahme nicht durchgeführt werden, gelten die erbrachten Leistungen automatisch 12 Werktage nach Meldung der Fertigstellung als abgenommen.

Für jeweilige Leistungen von Pflanz-, Saat- und Rasenarbeiten wird ein abnahmereifer Zustand erst mit der Fertigstellungspflege erreicht.

Übersicht über die einzelnen Schritte eines Projekts im Bereich Garten- und Landschaftsbau

  • Auftragsklärung / Ziel
  • Beratung / Austausch
  • Kostenschätzung
  • Konzepterstellung / Konzeption
  • Detailliertes Angebot
  • Planungen / Recherchen /Vermittlung / Koordination
  • Umsetzung / Realisierung / Dokumentation
  • Abnahme / Abschluss
  • Pflege

harryclarkexterior begleitet Sie vom Start bis zum Ziel durch alle Projektphasen.

Die Leistungen der Pflege

Leistungen der Pflege werden durch Beginn und Ende ihrer Leistungserbringung unterschieden.

1. Fertigstellungspflege

Die Fertigstellungspflege beginnt mit der Pflanzung und endet mit der Abnahmereife. Sie dient der Gewährleistung, dass Pflanzen und / oder Rasenflächen einen abnahmefähigen Zustand erlangen und ihre Weiterentwicklung gesichert ist.

Wird diese Pflegeleistung nicht beauftragt, müssen die Auftragnehmer die Gewährleistung für die umgesetzten Maßnahmen ablehnen; dann liegt die gesamte Verantwortung einschließlich der anfallenden Pflegemaßnahmen bei den Auftraggebern; dann haften die Auftragnehmer nicht; dann kann lediglich eine ordnungsgemäße Lieferung der Pflanzen (u.u.U. von Rollrasen) nachgewiesen werden.

(Vgl. hierzu DIN 18916)

Die Fertigstellungspflege besteht in den folgenden Maßnahmen:

  • Wässern, Beregnen
  • Düngen
  • Auflockern und Säubern
  • Entfernen von Unrat und Wildwuchs

2. Entwicklungspflege

Die Entwicklungspflege folgt der Fertigstellungspflege (nach der Abnahme), um die Vegetation in den vereinbarten und beabsichtigten funktionsfähigen Zustand zu überführen.

(Vgl. hierzu DIN 18919)

3. Unterhaltungspflege

Die Unterhaltungspflege dient der Erhaltung des angestrebten Zustands.

(Vgl. hierzu DIN 18919)

Für die Themen Landschafts- und Gartenbau gibt es u.a. auf europäischer, Bundes- und Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wie auch DIN-Normen, die beachtet werden müssen.

Für das Land Berlin sind einige davon auf der Website des Umweltportals einseh- und abrufbar:

https://www.berlin.de/umwelt/

und

https://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/